Willkommen auf der Website der

SteuriFisch AG

Ihre Kanzlei für ausgewählte Rechtsgebiete

Wir sind Experten im Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie im Gesellschafts- und Handelsrecht. Vorzugsweise in diesen Bereichen beraten und vertreten wir Klienten aus dem In- und Ausland vor Behörden und Gerichten.

Unsere Klientinnen und Klienten können auf uns zählen – in jeder Situation. Verlässlich und professionell zeigen wir Ihnen Lösungen auf, übernehmen Verantwortung und handhaben Wünsche flexibel.

Regionale Verbundenheit

Die Räumlichkeiten unserer Anwaltskanzlei befinden sich an der Zürcherstrasse 19 – in der Villa «India».

Zur Historie der Villa «India» — Geboren im Hinterthurgau, erlernte August Mahler den Beruf des Mechanikers. Seine Expertise im Bereich der Gasbeleuchtung führte ihn schliesslich nach Indien, wo er mit seinem Wissen die prachtvollen Häuser und Paläste der Maharadschas erleuchtete. In dieser Zeit fand er die Liebe seines Lebens und kehrte Ende des 19. Jahrhunderts in die Schweiz zurück und liess sich an der Zürcherstrasse – im damals aufblühenden Westquartier – nieder. Im Jahr 1906 beauftragte Herr Mahler den Bau der Villa India, inspiriert von der britisch-indischen Architektur. Das Gebäude wurde vom Wiler Architekten Paul Truniger errichtet und steht noch heute in seiner vollen historischen Pracht.

Bild beim Empfang

Über SteuriFisch

Gemeinsam stark

Jeder Fall ist einzigartig – deshalb ist uns Kommunikation und Transparenz besonders wichtig, denn nur gemeinsam gelingt es uns, Ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Als unser Klient oder unsere Klientin können Sie sich darauf verlassen, dass wir als Rechtsanwälte auf Ihre individuellen Bedürfnisse spezialisiert sind. Wir schätzen die persönliche Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten sehr und betrachten uns als Ihre Partner. Unsere Anwälte stellen ihre Expertise und ihr Fachwissen zur Verfügung, um massgeschneiderte Lösungen für die rechtlichen Anliegen unserer Klientinnen und Klienten zu bieten.

Wir sind in der Ostschweiz führend, wenn es um Rechtsfragen in den Bereichen Gesellschafts-, Familien-, Erb- und Strafrecht geht, und wissen, wie wir hier erfolgreich sein können. Wir handeln auf effiziente Art und Weise, mit viel Know-How und gesundem Menschenverstand. Auf uns kann man sich zu 100 Prozent verlassen, bei allem, was wir sagen und tun.

Unsere Werte

Professionalität: Professionalität bedeutet, Aufgaben mit höchster Sorgfalt und Kompetenz zu erledigen. Unsere Kanzlei zeigt dies durch präzise Rechtsberatung und sorgfältige Fallbearbeitung – mit professionellem Auftreten stärken wir das Vertrauen und unsere Glaubwürdigkeit.

Integrität: Integrität steht für ein Verhalten, das von Ehrlichkeit und moralischen Prinzipien geprägt ist. In unserer Kanzlei bedeutet dies, dass wir stets im Einklang mit den ethischen Werten und beruflichen Standards handeln. Wir sind verlässlich und halten unsere Versprechen gegenüber Mandanten und Kollegen.

Vertrauen: Vertrauen bildet die Grundlage für jede erfolgreiche Zusammenarbeit und Beziehung. Bei uns entsteht Vertrauen durch Transparenz, Zuverlässigkeit und gegenseitigen Respekt. Es ermöglicht Mandanten, ihre Anliegen offen und ehrlich zu kommunizieren.

Einsatz: Einsatz zeigt sich durch das Engagement und die Hingabe, mit der man seine Ziele verfolgt. In unserer Kanzlei bedeutet dies, dass wir auch bei komplexen Fällen nicht aufgeben und stets das Beste für unsere Mandanten geben. Einsatzbereitschaft inspiriert und motiviert das gesamte Kanzleiteam.

Fachgebiete

Die Anwaltskanzlei SteuriFisch ist vorwiegend in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht tätig. Weitere Gebiete, wie den Bereichen Bildungs- und Schulrecht, Vertragsrecht – darunter Arbeits- und Mietrecht – Baurecht sowie Datenschutzrecht und IP- & IT-Recht gehören ebenfalls zu unseren Tätigkeiten.

.01

Ermittlung und Information der Erben, Unterstützung bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen. Beratung bei Testamenten, Erbverträgen und gesetzlicher Nachlassabwicklung.

.02

Unterstützung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht sowie Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Erfahrene Anwälte für Ehe-, Erb-, Vorsorge- und Konkubinatsverträge.

.03

Rechtssichere Ausgestaltung von Gesellschaftsformen, einschließlich Gründung, Statuten, General- und Gesellschafterversammlungen, Kapitaländerungen und Gesellschafterverhältnisse sowie weitere ausgewählte Bereiche des Gesellschaftsrechts.

.04

Selbstbestimmte Verfügung über den Nachlass, Erstellung von Testamenten und Entwicklung optimaler Lösungen. Nutzung von Erb- und Erbverzichtsverträgen zur verbindlichen Absicherung im Todesfall. Regelung der nachfolge des familienbetriebenen Unternehmens

.05

Öffentliche Beurkundung und Beglaubigung von Ehe- und Erbverträgen, letztwilligen Verfügungen und gesellschaftsrechtlichen Handlungen. Beratung durch Rechtsanwälte, Beglaubigung von Unterschriften und rechtliche Beratungen zum Schutz im Rechtsverkehr.

.06

Unterstützung bei Scheidung auf gemeinsames Begehren oder Scheidungsklage, güterrechtliche Auseinandersetzung, Unterhalt, elterliche Sorge und Obhut sowie gemeinsame Wohnung. Anordnungen durch das Eheschutzgericht und Genehmigung der Scheidungskonvention durch das zuständige Gericht.

Häufige Fragen

FAQ

Sie erreichen uns mit Ihrer Anfrage / Ihrem Anliegen sowohl telefonisch als auch per Email. Sodann gilt es intern abzuklären, ob die Kapazitäten und Fachkenntnisse gegeben sind. Ist dies der Fall, so erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zur Vereinbarung eines Termins für eine Erstbesprechung – gegebenenfalls mit der Bitte weitere fallrelevante Unterlagen mitzunehmen, die zur rechtlichen Beurteilung des Falles von Bedeutung sind.

Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens werden folgende zwei Kosten unterschieden – zum einen die Gerichtskosten, welche für die Aufwendungen des Gerichts erhoben werden und zum anderen die Parteientschädigung. Jene Partei, die das Verfahren vor dem Gericht einleitet, hat grundsätzlich einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten zu leisten. Jene Partei, die im Verfahren unterliegt, hat sodann die Parteientschädigung der obsiegenden Partei zu zahlen – wobei anzumerken ist, dass diese Entschädigung die Anwaltskosten oft nicht vollumfänglich deckt.

Wenn eine Person nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls ihre Familie auch ein Gerichtsverfahren zu finanzieren, und das Verfahren nicht aussichtslos erscheint, übernimmt der Staat die Kosten für das Verfahren – die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege, denn jede Person hat Zugang zur Justiz. Sollte in diesem Zusammenhang eine Rechtsvertretung notwendig sein, stellt der Staat der bedürftigen Partei einen Anwalt zur Verfügung. In einem Strafverfahren wird, sofern es sich nicht um einen einfachen Fall handelt, eine amtliche Verteidigung gewährt. Verbessert sich die finanzielle Lage der Person nach dem Gerichts- oder Strafverfahren, kann der Staat die entstandenen Kosten zurückfordern.

Ihre Ansprechpartner

Fabian Steuri​

M.A. HSG
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
Partner

Raphael Fisch

MLaw & BA Phil.
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Partner

Livia Danton

MLaw
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Partnerin

Kim Ana Wegmann

MLaw
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Evelyne Gähler

lic. iur.
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Hans Henzen

Dr. iur.
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Konsulent

Wir haben über Weihnachten  und Neujahr 2024/2025 geschlossen uns sind gerne ab dem 2. Januar wieder für Sie da.