Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht in Wil SG – Ihre Experten für Rechtsfragen
Entstehen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses rechtliche Probleme, kann dies zu Unannehmlichkeiten führen. Angesichts der unter Umständen schwerwiegenden Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind diverse rechtliche Fragen zu beantworten. Unsere Anwälte, spezialisiert auf verschiedene Bereiche des privaten Arbeitsrechts und des öffentliche Personalrechts, stehen Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung im Arbeitsrecht? Rufen Sie uns noch heute an. Wir helfen Ihnen gerne.
Wann sollte man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Es ist ratsam, einen Anwalt im Arbeitsrecht so früh wie möglich einzubeziehen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt werden oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie in einer bestimmten Situation vorgehen sollen. Dies kann bei der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags, bei Konflikten mit Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder Unterstellten, bei drohenden Kündigungen oder bei Fragen zu Arbeitsbedingungen der Fall sein. Ein frühzeitiger rechtlicher Rat kann oft helfen, grössere Probleme zu vermeiden und Ihre Position zu stärken.
Kündigung
Das Arbeitsverhältnis wird als Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nach den Bestimmungen von Art. 391 ff. OR geregelt und kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen jederzeit aufgelöst werden – auch ohne besondere Gründe. Nichtsdestotrotz hat ein Arbeitgeber gewisse Regeln zu befolgen. Beispielsweise ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist zu kündigen.
Bonus
Eine “Prämie” oder ein “Bonus” kann Gegenstand einer Gratifikation sein. Das Obligationenrecht erwähnt Gratifikationen in Art. 322d Abs. 1 OR und sieht vor, dass Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Gratifikationen zu bestimmten Anlässen (wie bspw. Weihnachten) haben, wenn diese zuvor vereinbart wurden. Die Gewährung einer Gratifikation kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig sein.
Konkurrenzverbot
Die Vertragsfreiheit ermöglicht Parteien beim Abschluss des Vertrag frei über dessen Inhalt zu bestimmen. Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, steht es dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, einer beliebigen neuen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Als Arbeitgeber stellt ein Konkurrenzverbot jedoch nicht selten ein Mittel dar, um allfällige Geschäftsgeheimnisse zu schützen und somit einen möglichen Folgeschaden abzuwenden.
Das arbeitsrechtliche Konkurrenzverbot sieht nach den Bestimmungen von Art. 340 ff. OR sowohl eine räumliche als auch eine zeitliche und gegenständliche Beschränkung. Als Anwälte beraten wir Sie bei Ihren Fragen und prüfen die Zulässigkeit sowie die Angemessenheit einer Konkurrenzklausel.
Krankheit bei der Arbeit
Eine ärztliche Krankschreibung bescheinigt Ihre vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Ihre Gesundheit hat dabei oberste Priorität. Die Dauer der Krankschreibung variiert je nach Art der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit. Vielfach wird vom Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangt, um dies zu bestätigen. Es ergeben sich diverse rechtliche Fragen, beispielsweise auch sozialversicherungsrechtlicher Natur, bei welchen durch einen Anwalt geholfen werden kann.
Was sind die Vorteile, wenn man einen Anwalt einschaltet?
Es lohnt sich, einen Anwalt im Arbeitsrecht zu konsultieren, da dieser über juristische Fachkenntnisse verfügt, die von grossem Nutzen sein können. Zum Beispiel:
- Kündigung: Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Kündigung missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie aus Rache erfolgt oder gegen langjährige Mitarbeiter vor der Pensionierung ausgesprochen wird. Er kann auch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formalitäten sicherstellen und gegebenenfalls Strafzahlungen durchsetzen.
- Krankheit: Kündigungen während einer Krankheit oder innerhalb der Sperrfristen gemäss Art. 336c OR sind oft ungültig. Ein Anwalt kann die Rechtslage klären und sicherstellen, dass das Arbeitsverhältnis korrekt fortgeführt wird oder der Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlt.
- Arbeitszeugnis: Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Ein Anwalt kann Änderungen am Zeugnis durchsetzen, insbesondere wenn ein Zwischenzeugnis vorliegt, das nicht wesentlich abweicht.
- Überstunden: Ein Anwalt kann helfen, Überstunden oder Überzeit geltend zu machen, insbesondere wenn der Arbeitgeber von der Leistung dieser Stunden Kenntnis hatte und diese nicht ausgeglichen oder vergütet wurden.
- Bonuszahlungen: Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann ein Anwalt prüfen, ob ein Anspruch auf Bonuszahlungen besteht und diese gegebenenfalls durchsetzen, insbesondere wenn klare Zielvereinbarungen getroffen wurden.
Durch die rechtzeitige Konsultation eines Anwalts können Ihre Rechte gewahrt und finanzielle Nachteile vermieden werden. Die juristische Expertise eines Anwalts im Arbeitsrecht hilft, Folgeschäden abzuwenden und ausgewogene Lösungen zu finden.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie in Ihren Anliegen bestmöglich beraten werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation mit der Gegenpartei über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und Prozessrisikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Kündigungen sind auch ohne Angabe von Gründen aufgrund des Prinzips der Kündigungsfreiheit gültig. Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung, auch wenn im Kündigungsschreiben keine Gründe angegeben sind. Auch wenn Kündigungen ohne Angabe von Gründen rechtlich gültig sind, hat die gekündigte Partei das Recht, eine schriftliche Erklärung zu verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR). Diese Erklärung soll es der betroffenen Person ermöglichen, zu prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich oder ungerechtfertigt war. Daher müssen in der Begründung die wesentlichen Gründe für die Kündigung klar und vollständig dargelegt werden.
- Eine Kündigung in der Schweiz gilt nach Art. 336 f. OR als missbräuchlich, wenn sie aus unzulässigen Gründen erfolgt, darunter fallen unter anderem Kündigungen:
- aufgrund der Persönlichkeit des Arbeitnehmers;
- aufgrund der Ausübung verfassungsmässiger Rechte;
- während gewisser Zeitpunkte.
Bei missbräuchlicher Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Rechtliche Beratung ist in solchen Fällen ratsam.
Als Arbeitnehmer steht Ihnen das Recht zu, Ihr Arbeitszeugnis ändern zu lassen – unter der Voraussetzung, dass dieses nicht den wahren Leistungen und Verhalten während Ihres Arbeitsverhältnisses entspricht. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Änderungen vornehmen muss, denn ein gutes Arbeitszeugnis ist bei der zukünftigen Stellensuche von grosser Bedeutung. Zudem können Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass keine Mängel, Unklarheiten oder versteckten negativen Bewertungen enthalten sind. Sollte das Dokument Fehler oder Lücken aufweisen, können kann der Arbeitgeber angehalten werden, notwendige Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass das Zeugnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht.