Erbrecht
Anwalt für Erbrecht in Wil SG - Spezialisten in allen erbrechtlichen Fragen
Sobald ein Erbfall eintritt, müssen die Erben ermittelt und über ihre Erbenstellung informiert werden. Falls die verstorbene Person ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, wird dieser von der zuständigen Behörde eröffnet, selbst wenn er formale oder inhaltliche Mängel aufweist oder aus anderen Gründen anfechtbar ist. Liegt keine letztwillige Verfügung oder kein Erbvertrag vor, erfolgt die Nachlassabwicklung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Wir unterstützen Sie bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wir sind als Rechtsanwälte sowie als Fachanwalt spezialisiert auf erbrechtliche Belange wie Erbvertrag, Erbteilung, Nachlassregelung und Testament.
Möchten Sie ihren Nachlass regeln oder benötigen sonstige Sie juristische Unterstützung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.
Warum benötigt man einen Anwalt im Erbrecht?
Das Erbrecht äussert sich nicht nur zu den Zuwendungen unter Lebenden. Vielmehr können Zuwendungen zu Lebzeiten, wie bspw. die Schenkung einer Liegenschaft, Auswirkungen auf den Erbteil im Todesfall haben. Ausserdem sieht das Erbrecht diverse Fristen zur Geltendmachung der Ansprüche vor. Wir helfen Ihnen, sich ein Bild über Ihre Rechte und Pflichten sowie den Umfang Ihres Erbteils zu machen und übernehmen die fristgerechte Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine grosse Aufgabe und kann sehr anspruchsvoll sein. Nicht selten kann ein Anwalt aber mit einer einfachen und auch kostengünstigen Regelung sehr viel erreichen. Das Gesetz gibt dazu einen Rahmen vor, lässt jedoch bedeutende rechtliche Spielräume offen.
Sein Erbe sicher regeln
Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine bedeutende Aufgabe, die sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. Als erfahrene Rechtsanwälte unterstützen wir Sie dabei, passende erbrechtliche Regelungen und Verträge zu erarbeiten, die Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Das Erbrecht kennt die privatautonome Regelung des eigenen Nachlasses mit verschiedenen Instrumenten – so dem Testament und dem Erbvertrag. Jedoch wird die Verfügungsfreiheit durch das Pflichtteilsrecht beschränkt, denn dem überlebenden Ehegatten und den Nachkommen kommen von Gesetzes wegen eine Quote des Nachlasses zu – ist dies nicht der Fall, so können diese ihren Anspruch darauf einklagen. Hierbei bieten wir umfassende Beratung und erstellen massgeschneiderte erbrechtliche Regelungen und Verträge. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen und nutzen die rechtlichen Spielräume, um Ihre Vorstellungen bestmöglich umzusetzen. Ob Testament, Erbvertrag oder Erbteilungsvertrag – wir formulieren Ihren Willen prägnant und rechtssicher.
Als erfahrene Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in folgenden Bereichen des Erbrechts unsere Expertise an:
Nachlassplanung:
- Öffentlich letztwillige Verfügungen
- Ehe- und Erbvertrag
- Erbverzichtsvertrag und Erbauskauf
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
- Nachlassplanung für Unternehmensinhaber
Erbteilung:
- Willensvollstreckung
- Erbteilungsvertrag
- Erbschaftsverwaltung
Prozessführung:
- Erbenvertretung
- Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
- Ungültigkeitsklage
- Herabsetzungsklage
- Erbteilungsklage
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
Sie wollen Ihr Erbe planen? Wir helfen ihnen gerne dabei.
Was sind die Vorteile eines Anwaltes für Erbrecht?
Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Wünsche und Bedürfnisse nutzen können. Dazu besprechen wir mit Ihnen Ihre Absichten, erläutern die verschiedenen Möglichkeiten und formulieren schliesslich Ihren Willen prägnant und rechtssicher. Natürlich prüfen wir als Anwälte auch Ihr bereits bestehendes Testament oder andere Verfügungen auf Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit.
Mit einem Anwalt verfügen sie über Fachkompetenzen in jeglichen Bereichen des Erbrechts und sind damit rundum gut beraten und betreut. Möchten Sie über Ihren Nachlass verfügen, so sind Formvorschriften zu beachten, die der Rechtssicherheit dienen – mit einem Anwalt ist Ihre rechtliche Absicherung somit gewährleistet und spätere Streitigkeiten können so vermieden werden. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen als Erbe sachgerecht und effizient.
Können Sie sich als Erbe mit Ihren Miterben nicht über eine gerechte Teilung einigen, vertreten wir Sie professionell, sachgerecht und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie jenen Anteil am Erbe erhalten, der Ihnen zusteht. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation allfälliger Miterben über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer erbrechtlichen Streitigkeit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann ein Erblasser frei über sein Vermögen entscheiden. Hierbei ist insbesondere der Pflichtteilsschutz zu beachten, andernfalls unterliegt das Testament oder der Erbvertrag der Herabsetzungsklage. Ist der Pflichtteilsschutz gewahrt, können Begünstigungen in Form von Vermächtnissen, Erbeneinsetzungen, Vor- und Nacherbschaften sowie Dienstbarkeiten eingeräumt werden.
Entspricht das Testament nicht dem gesetzlichen Formerfordernis, ist es grundsätzlich ungültig und es kann von jedem Erben oder Bedachten, der ein Interesse daran hat, dass die Verfügung für ungültig erklärt wird, angefochten werden. Ist eine Ungültigkeitsklage erfolgreich, gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Erhebt jedoch keiner der Erben oder Bedachten innert der gesetzlichen Frist eine Ungültigkeitsklage, entfaltet auch ein formungültiges Testament seine Wirkung.
Grundsätzlich unterstehen die Kinder gegenseitig und gegenüber dem Ehegatten einer Ausgleichungspflicht. Die gesetzliche Ausgleichungspflicht umfasst insbesondere Zuwendungen, welche einen Ausstattungscharakter aufweisen. Der Erblasser kann jedoch mittels eigener Nachlassplanung von dieser Ausgleichungspflicht abweichen.
Die letztwillige Verfügung stellt ein Instrument zur privatautonomen Regelung des Nachlasses dar. Darin kann der Erblasser Erben einsetzen, gewisse Nachlassgegenstände den jeweiligen Erben zukommen lassen oder Teilungsvorschriften und weitere Anordnungen treffen. Darin enthalten kann aber auch ein Vermächtnis sein. Dieses wird an den Vermächtnisnehmer ausgerichtet, ohne dass dieser als Erbe eingesetzt wird – das bedeutete, dass ihnen nicht diejenigen Rechte und Pflichten der Erben zukommen und sie nur einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses haben.