Familienrecht

Anwalt für Familienrecht in Wil SG – kompetente Rechtshilfe für alle Fälle

Das Familienrecht umfasst insbesondere das Ehe-, das Kindes- und das Erwachsenenschutzrecht. Kann eine Ehe nicht mehr fortgeführt werden, begleiten wir Sie durch den Trennungs- bzw. Scheidungsprozess. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche hinsichtlich Unterhalt, Vermögensaufteilung und Festlegung des Sorgerechts Ihrer Kinder zu ermitteln und anschliessend durchzusetzen. Wir beraten Sie aber auch in Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Das Ziel ist, trotz der schwierigen Lebensphase in strittigen und nicht-strittigen Belangen eine für alle Seiten stimmige und nachhaltige Lösung finden, welche das Wohl der Beteiligten berücksichtigt.
Unsere Anwälte weisen zudem grosse Erfahrung in der Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Vorsorge- und Konkubinatsverträgen usw. auf.

Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Scheidung oder Trennung, benötigen Sie rechtliche Hilfe bei der Regelung kinderrechtlicher Angelegenheiten oder wollen Sie sich und Ihre Familie rechtlich bestmöglich für die Zukunft absichern? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin -wir helfen gerne.

dossierübergabe

Warum benötigt man einen Anwalt im Familienrecht?

Eherecht

Ein Anwalt im Familienrecht ist unerlässlich, um in komplexen und emotional belastenden Situationen von Scheidung oder Trennung rechtliche Unterstützung zu bieten. Oft sind sich Parteien betreffend güterrechtliche Ansprüche und betreffend Kinderbelange uneins. Bei Kindern sind nebst Unterhaltsleistungen auch der persönliche Verkehr und die elterliche Sorge inklusive Obhut zu regeln.

Der Anwalt kann bei grundsätzlicher Einigkeit als unparteilicher Mediator wirken oder in strittigen Verfahren eine Partei vertreten.

Sie möchten sich scheiden lassen? Wir helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen.

Mit einem Ehevertrag kann ein Ehepaar den Güterstand wechseln und einen vertraglichen Güterstand begründen. Der gewählte Güterstand kann im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen nach den individuellen Wünschen ausgestaltet werden. Inhalt solcher Verträge sind oftmals auch Massezuordnung, also Feststellungen darüber, welche Vermögenswerte Eigengut und welche Errungenschaft bilden. Ein Ehevertrag ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten über das Güterrecht zu vermeiden. Unsere Anwälte beraten Sie bei der Erstellung eines gut durchdachten Ehevertrages, welcher Sicherheit und Transparenz bietet.

In einem Ehe- und Erbvertrag können zusätzlich zu eherechtlichen Anordnungen auch erbrechtliche Regelungen getroffen werden. Denkbar sind Anordnungen zum Nachlass, zur (finanziellen) Absicherung des überlebenden Ehepartners, zu Pflichtteilen der Nachkommen sowie testamentarische Bestimmungen.

Sie möchten eine erbrechtliche Beratung? Wir helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen.

Kindesrecht

Das Kindesrecht regelt das Verhältnis zwischen Kindern und ihren Eltern und umfasst wichtige Aspekte, die das Kindeswohl garantieren. Das Kindesrecht umfasst Fragen betreffend Wohnsitz des Kindes, Recht auf regelmässigen Kontakt zu beiden Elternteilen und die Verpflichtung der Eltern, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die elterliche Sorge beinhaltet die Verantwortung für Betreuung, Erziehung und Entscheidungen im Interesse des Kindes. Bei Gefährdung des Kindeswohls greift das Kindesschutzrecht ein, das Schutzmassnahmen wie die Bestellung eines Beistands oder die Entziehung der elterlichen Sorge oder Obhut umfasst.

Ein Anwalt im Kindesrecht hilft Ihnen, die Rechte und Interessen des Kindes zu wahren. Er berät Sie betreffend rechtliche Unsicherheiten, findet Lösungen für Unterhalt, Sorgerecht und persönlichen Verkehr und verteidigt das Kindeswohl vor Gericht. Er kann Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung bieten.

Erwachsenenschutzrecht

Das Erwachsenenschutzrecht dient der Unterstützung erwachsener, urteilsunfähiger Personen bei der Besorgung ihrer notwendigen Hilfe. Ein Anwalt im Erwachsenenschutz bietet den dafür notwenigen Rechtsbeistand und es umfasst die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen sowie die Vertretung bei medizinischen und pflegerischen Massnahmen. Zudem überwacht er oder sie auch Massnahmen, welche die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, die dem Schutz vor Unfällen, Selbstverletzungen, Aggressionen oder Belästigungen diesen. Somit gewährleistet ein Anwalt, dass die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Personen gewahrt bleiben und alle Massnahmen im besten Interesse der Klienten durchgeführt werden.

Was sind die Vorteile eines Anwaltes für Familienrecht?

Familienrechtliche Streitigkeiten gestalten sich meist sehr emotional und oft führt eine fehlende Kommunikation zwischen den Betroffenen zu einer schwierigen Ausgangslage – umso wichtiger ist es, einen Anwalt beizuziehen, der nicht nur auf fachkundiger Ebene versiert ist, sondern auch mit Empathie den Betroffenen zur Seite steht und zuhört. Das Ziel ist, dass eine bestmögliche und aussergerichtliche Einigung in den Fällen erzielt werden kann, in denen es möglich ist.

Ein Gang vor Gericht ist in gewissen strittigen Fällen wie bspw. dem Kindesrechts unumgänglich, weshalb ein fachkundiger Anwalt die Kommunikation mit den Behörden als Ihre Stellvertretung vornimmt. Dabei ist der Anwalt um eine starke Interessenswahrung bemüht und berücksichtigt dabei rechtliche als auch emotionale Aspekte.

Bild beim Empfang

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Ihr Interessen bestmöglich gewahrt werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation allfälliger Gegenparteien über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein.

Sie benötigen Unterstützung in einer familienrechtlichen Angelegenheiten oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.

FAQ

Eine Scheidung kann entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder im strittigen Verfahren auf Klage eines Ehepartners erfolgen. Für mehr Informationen verweisen wir Sie gerne auf unsere Seite zur Scheidung.

In einem Ehevertrag können Ehepartner individuelle Vereinbarungen über den Güterstand und die Vermögensaufteilung treffen. Es kann von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden, was z.B. bei Unternehmensbeteiligungen oder bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen Sinn machen kann. Somit kann unter anderem für den Fall der Scheidung bereits vorgesorgt werden. In Kombination mit einem Erbvertrag kann der überlebende Ehepartner über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus finanziell abgesichert werden.

  • Errungenschaftsbeteiligung: Der gesetzliche Regelfall, in welchem das während der Ehe erworbene Vermögen (Errungenschaft) geteilt wird.
  • Gütertrennung: Das Vermögen der Ehepartner verbleibt, auch im Falle einer Scheidung, getrennt.
  • Gütergemeinschaft: Das gesamte Vermögen der Ehepartner wird grundsätzlich gemeinsam verwaltet und bei einer Scheidung oder einem Todesfall aufgeteilt.

Ja, der Güterstand kann (auch) nach der Eheschliessung mittels Ehevertrages geändert werden. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung eines solchen Vertrages und beurkunden diesen anschliessend öffentlich.

Das Kindeswohl ist der zentrale Grundsatz im Kindesrecht. Bei allen Entscheidungen, die ein Kind betreffen, muss dessen bestmögliche Entwicklung und Schutz im Vordergrund stehen. Umfasst sind physische, emotionale und soziale Aspekte des Lebens eines Kindes.

In der Regel üben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht aus, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. In bestimmten Fällen, wie bei Gefährdung des Kindeswohls, kann das Sorgerecht einem Elternteil oder einer dritten Person zugesprochen werden.

Eine Beistandschaft ist eine Massnahme des Erwachsenenschutzrechts, bei der eine hilfsbedürftige Person durch einen Beistand in bestimmten Bereichen ihres Lebens unterstützt wird. Sie wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet.

Eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag bieten die Möglichkeit, die eigenen Wünsche und Vorstellungen für den Fall festzulegen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen (Urteilsfähigkeit). Sie stellen sicher, dass die medizinische Versorgung und die Verwaltung der persönlichen Angelegenheiten nach den eigenen Vorstellungen erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass ungewollte Entscheidungen von Dritten getroffen werden; gleichzeitig entlastet man die Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation. Wir beraten Sie gerne umfassend auch zu einer Patientenverfügung und zu einem Vorsorgeauftrag.

Ihre Ansprechpartner

Raphael Fisch

MLaw & BA Phil.
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
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MLaw
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MLaw
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lic. iur.
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

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