KESB Anwalt
Ihr Anwalt gegen die KESB in Wil SG – Kindes- & Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat den Auftrag, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, indem sie im Kindes- und Erwachsenenschutz notwendige Entscheidungen trifft und entsprechende Massnahmen anordnet und diese überwacht. Die KESB eröffnet ein Verfahren und prüft dabei den Sachverhalt. Erlässt Sie einen Entscheid, so kann gegen diesen Beschwerde erhoben werden. Sowohl während als auch nach Abschluss des Verfahrens stellen sich vielerlei juristische Fragen, die einer Fachkenntnis eines erfahrenen Anwaltes bedürfen – hier stehen wir Ihnen immer zur Seite
Benötigen Sie Unterstützung in einem Verfahren gegen die KESB? Rufen Sie uns noch heute an. Wir helfen Ihnen gerne.
Warum benötigt man einen Anwalt gegen die KESB?
Ein Anwalt ist unverzichtbar, wenn es um komplexe rechtliche Fragen geht, insbesondere im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die KESB trifft wichtige Entscheidungen, die oft juristische Expertise erfordern. Ein Anwalt hilft, Ihre Rechte zu wahren, sei es durch Beratung oder Vertretung vor Gericht. Er übernimmt die Kommunikation mit Behörden und Gegenparteien und strebt nach Möglichkeit eine aussergerichtliche Einigung an. So werden Ihre Interessen bestmöglich geschützt und Sie erhalten die notwendige Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen.
Themenbereiche der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Als erfahrene Rechtsanwälte in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, stehen wir Ihnen on folgenden Bereichen rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz zur Seite:
- Erwachsenenschutz
- Errichtung einer Beistandschaft – Begleitungs-, Vertretungs- sowie Mitwirkungsbeistandschaft oder umfassende Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung oder ambulante Massnahmen
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Unterhaltsregelung
- nachehelicher Unterhalt sowie Kindesunterhalt
- Kindesschutzmassnahmen
- Weisung, Errichtung einer Beistandschaft, Entzug des Aufenthaltsrecht oder des Sorgerecht
- Obhutsregelung
- Vaterschaftsklage
- Anfechtung der Vaterschaft
- Kindsanerkennung
- Adoption
Was sind die Vorteile eines Anwaltes gegen die KESB?
Ziel und Zweck der KESB ist es, eine für die jeweilige Situation passende Lösung bzw. Massnahme zu finden und diese entsprechend umzusetzen – dabei kommt es nicht selten vor, dass man damit nicht einverstanden ist. Als erfahrene Rechtsanwälte in allen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes beraten wir Sie Anliegen und Interessen mit unseren Fachkenntnissen. Es wichtig, einen Anwalt hinzuzuziehen, der nicht nur fachkundig, sondern auch empathisch ist. Das Ziel ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
In bestimmten Fällen, wie z.B. im Kindesrecht, ist ein Gerichtsverfahren unvermeidlich. Ein erfahrener Anwalt übernimmt dann die Kommunikation mit den Behörden und wahrt Ihre Interessen, wobei er sowohl rechtliche als auch emotionale Aspekte berücksichtigt.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Ihr Interessen bestmöglich gewahrt werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation allfälliger Gegenparteien über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und Risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein.
Sie benötigen Unterstützung in einer Angelegenheiten des Kindes- und Erwachsenenschutzes oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Relevant wird dieses Thema vor allem in denjenigen Fällen, in denen man nicht mehr eigenständig handeln kann bzw. urteilsunfähig geworden ist. Möchte man bereits vor Eintritt solcher Situationen eine eigenmächtige Regelung getroffen haben, so eignen sich ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung dafür – diese errichtet man, während die Urteilsfähigkeit noch vollumfänglich besteht.
Sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung ermöglichen es, die eigenen Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit im Voraus zu regeln. Mit dem Vorsorgeauftrag können Dritte beauftragt werden, bestimmte oder alle notwendigen Aufgaben im Bereich der Personen- und/oder Vermögenssorge zu übernehmen. Die Patientenverfügung konzentriert sich speziell auf medizinische Maßnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit. In ihr kann festgelegt werden, welchen medizinischen Maßnahmen zugestimmt oder nicht zugestimmt wird. Zudem kann eine Person bestimmt werden, die Entscheidungen über medizinische Maßnahmen trifft
Die elterliche Sorge umfasst viele Rechte und Pflichten in der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiger Aspekt ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei Gefährdung kann die KESB das Kind oder den Jugendlichen den Eltern entziehen und angemessen unterbringen. Dadurch geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die KESB über.
Die KESB legt die Aufträge im Errichtungsbeschluss konkret und verbindlich fest. Diese verpflichten die Beistandsperson zur Tätigkeit und setzen gleichzeitig Grenzen. Stellt die Beistandsperson fest, dass ihre Aufgaben nicht mehr zur Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person passen, muss sie bei der KESB eine Änderung oder Aufhebung der Massnahme beantragen.