Mietrecht
Erfahrene Anwälte für Mietrecht in Wil SG
Das Mietrecht regelt die Aspekte der Liegenschaftsverwaltung für Privateigentümer, Immobilienunternehmen und Mieterinnen und Mieter. Es definiert präzise die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, um die oft als schwächer betrachtete Partei in einem Mietverhältnis zu schützen. Diese Regelungen umfassen unter anderem den Mietzins, das Kündigungsschutzverfahren und die Forderungen aus Mietverträgen. Speziell für Wohn- und Geschäftsräume werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) ergänzt, die auch für mit den Räumen vermietete Sachen Geltung besitzt.
Befinden Sie sich in einer mietrechtlichen Streitigkeit und möchten juristische Fachkenntnisse eines Rechtsanwalts herbeiziehen? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Warum benötigt man einen Anwalt für Mietrecht?
In der Schweiz führen unterschiedliche Interpretationen der Gesetzgebung und Rechtsprechung oft zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Anwälte für Mietrecht sind wichtig, um Klarheit zu schaffen und Interessen zu vertreten. Sie bieten essenzielle Beratung bei Eigenbedarfskündigungen, Mietzinserhöhungen, Lärmbelästigungen und anderen mietrechtlichen Fragen. Ihre Expertise hilft, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Rechte zu wahren, besonders in speziellen Bereichen wie dem Stockwerkeigentum und der Untervermietung. Fachkundige Beratung kann entscheidend sein, wenn Sie mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sind oder die Erstreckung des Mietverhältnisses anstreben. Auch bei Kündigungen, Lärmbelästigungen und Mängeln an der Mietsache ist spezialisierte Rechtsberatung wichtig, um Ihre Interessen zu wahren.
Gestaltung von Mietverträgen
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages regeln Vermieter und Mieter ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. Inhalte eines Mietvertrages sind über dem auch der Mietzins des Mietobjekts, die anfallenden Nebenkosten sowie Regelungen rund um die Kündigung. Die Inhalte der Mietverträge können ziemlich vielfältig sein – umso bedeutsamer ist es, wenn man bereits im vorhinein eine gute vertragliche Basis schafft, die möglichen juristischen Konflikten vorbeugt. So können Klauseln in einen Mietvertrag aufgenommen werden, die den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen und damit ungültig sind. Als fachkundige Anwälte helfen wir Ihnen bei der Auslegung von Mietverträgen und Klärung Ihrer Rechte und Pflichten sowie der Unterstützung bei vertragsrechtlichen Konflikten.
Kündigung von Mietverträgen
Das Mietverhältnis kann vom Vermieter grundsätzlich jederzeit gekündigt werden – vorausgesetzt, es werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur gültigen Kündigung eingehalten. Wird eine Kündigung, sei es eine ordentliche oder ausserordentliche, so können sich Mieter oder Mieterin innert einer gesetzlichen Frist von 30 Tagen vom Vermieter eine schriftliche Begründung verlangen, in der die Gründe der Kündigung erläutert werden. Die andere Möglichkeit sieht den Gang an die Schlichtungsbehörde, indem die Kündigung aufgrund Missbräuchlichkeit angefochten wird. Als Rechtsanwälte mit tiefer Fachkenntnis im Mietrecht beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Recht und überprüfen die Kündigung auf ihre formelle Korrektheit und Zulässigkeit – zudem vermitteln wir zwischen den Parteien und streben eine einvernehmliche Lösung an
Was sind die Vorteile eines Anwaltes für Mietrecht?
Das Mietrecht lässt trotz einer umfangreicher gesetzlicher Regelung und Rechtsprechung Spielraum für unterschiedliche Interpretationen seitens Vermieter oder Mieter offen und damit einher gehen auch unterschiedliche Konfliktsituationen. Hierbei ist es ratsam, sich bereits frühzeitig die juristische Fachkenntnisse eines Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin herbeizuziehen, sei es bei der Überprüfung von Mietverträgen vor oder auch nach Abschluss, Anfechtung von Kündigungen, Erhöhung oder Herabsetzung des Mietzinses und weiteren Angelegenheiten. Dabei werden Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aufgeklärt und Ihre Interessen gewahrt.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie im Rahmen Ihres Mietverhältnisses – sei es Kündigung, Mietzinserhöhung, Nebenkosten usw. – rund um gut beraten sind. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation mit der Gegenpartei über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer mietrechtlichen Angelegenheit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Die Verantwortung für die Instandhaltung der Wohnung liegt beim Vermieter, der auch für notwendige Reparaturen aufkommen muss. Als Mieter oder Mieterin sind Sie jedoch für den sogenannten „kleinen Unterhalt“ zuständig. Dies umfasst kleinere Reinigungs- und Reparaturarbeiten, die leicht selbst durchgeführt werden können, wie zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Austauschen einer Dichtung oder das Reinigen eines verstopften Siphons – oder grundsätzlich den Aufwand von CHF 150 nicht übersteigt. Alle anderen Reparaturen sind Sache des Vermieters, es sei denn, der Schaden wurde durch einen unsachgemässen Gebrauch seitens Mieter verursacht. Normale Abnutzung müssen Sie als Mieter nicht bezahlen. Bei einer übermässigen Abnutzung, wie Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden, müssen Sie jedoch einen Teil der Kosten übernehmen, abhängig vom Alter und der Lebensdauer des betroffenen Gegenstands.
- Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung selbst oder für seine Familie nutzen möchte. In solchen Fällen kann der Vermieter das Mietverhältnis beenden. Es gibt zwei Arten von Kündigungen:
- Ordentliche Kündigung: Diese Art der Kündigung erlaubt es dem Vermieter, die Wohnung auch für weitere Bekannte und Verwandte freizumachen, ohne dass ein enger Eigenbedarf nachgewiesen werden muss.
- Ausserordentliche Kündigung: Bei einem Eigentümerwechsel kann der neue Eigentümer die Kündigung nur für sich selbst, nahe Angehörige oder Ehepartner aussprechen. Der Bedarf muss dringend, konkret und aktuell sein.
Die Mietwohnung muss ihren Zweck erfüllen und bewohnbar sein. Wenn diese jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist oder der Vermieter die Zusicherungen nicht einhält, liegt ein Mangel vor. Dieser kann je nach Schwere eine Mietzinsreduktion rechtfertigen – diese muss verhältnismässig zum Mangel oder der Beeinträchtigung sein. Grundsätzlich wird empfohlen, eine Reduzierung des Mietzinses mit dem Mieter zu besprechen oder bei der Schlichtungsbehörde geltend zu machen, denn je nach Umstand kann eine eigenmächtige Reduzierung den Vermieter zur Kündigung berechtigen.
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig, wenn der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses beantragen, den Mietzins hinterlegen oder eine Mietzinsreduktion verlangen möchte. Bei Streitwerten bis zu CHF 2’000 kann die Behörde auf Antrag des Klägers direkt entscheiden. Oftmals unterbreitet sie den Parteien einen Urteilsvorschlag oder erteilt eine Klagebewilligung für den Weiterzug ans Gericht.