Nachlassplanung

Nachlassplanung in Wil SG – Planen Sie Ihre Erbschaft

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann jeder über sein Nachlass selbst verfügen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und bestimmen Sie selber, wem Sie nach Ihrem Tod welche Vermögenswerte zukommen lassen. Im Rahmen der Nachlassplanung entwickeln wir mit Ihnen zusammen die optimale Lösung für Ihren Nachlass und erarbeiten zusammen mit Ihnen Ihr Testament. Mittels eines Erb- oder Erbverzichtsvertrages können die Möglichkeiten des Erbrechts ausgeschöpft werden und die Vertragsparteien können sich im Versterbensfall verbindlich absichern.

dossierübergabe

Warum sollte man eine Nachlassplanung machen?

Mit einer Nachlassplanung erhalten Sie die Möglichkeit, individuelle Lösungen für Ihren Nachlass zu erarbeiten. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Wir beraten Sie betreffend Auswirkungen von lebzeitigen Schenkungen und Erbvorbezügen. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam Ihre Nachlasswünsche bestmöglich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Im Rahmen einer umfassenden Nachlassplanung beraten wir Sie auch gerne bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrages sowie Ihrer Patientenverfügung.

Wie funktioniert eine Nachlassplanung bei SteuriFisch AG?

Als Vorbereitung auf den ersten Besprechungstermin bitten wir Sie, uns für eine Terminvereinbarung zu kontaktieren und unser Formular einzureichen. Durch das Formular können wir uns bereits vor dem Besprechungstermin einen Überblick über Ihre familiäre Situation verschaffen. In der Erstberatung geht es darum, von Ihnen zu erfahren, welche Wünsche Sie betreffend Ihren Nachlass haben. Nach Darlegung der gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten erarbeiten wir schliesslich die für Sie passende Lösung. Möchten Sie die Nachlassplanung ohne Einbezug weiterer Familienmitglieder angehen, erstellen wir gemeinsam ein Testament resp. eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen. Soll die Nachlassplanung mit Einbezug des Ehegatten und/oder der Nachkommen erfolgen, findet die Beratung mit allen Vertragsparteien statt und anschliessend erstellen wir für Sie den Erb- oder Erbverzichtsvertrag.

Nachdem wir die Entwürfe Ihrer Nachlassplanung erstellt haben, erhalten Sie diese zur Durchsicht. Sind keine Anpassungen notwendig und entspricht der Entwurf vollumfänglich Ihrem Willen, kann sodann am nächsten Besprechungstermin die öffentliche Beurkundung erfolgen.

Möchten Sie Ihren Nachlass selbst in die Hand nehmen? Kontaktieren Sie uns gerne für einen Beratungstermin und senden Sie uns das ausgefüllte Formular.

Was sind die Vorteile einer Nachlassplanung?

Die Vorteile einer Nachlassplanung sind je nach familiärer sowie finanzieller Situation unterschiedlich, doch haben sie eines gemeinsam – die Gestaltung einer optimalen Lösung Ihres Nachlasses.

Mit der Nachlassplanung stellen Sie zunächst sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. In persönlicher Hinsicht kann eine frühzeitige Nachlassplanung im Falle einer Urteilsunfähigkeit eine erste Absicherung sein. Zudem können die Folgen von Zuwendungen zu Lebzeiten, damit die Begünstigung von Personen, geregelt werden. Sind Sie verheiratet, lohnt es sich, den eigenen Nachlass zu planen, um dem Partner Sicherheit zu bieten.

Es ist wichtig, sich bereits zu Lebzeiten mit den Folgen des eigenen Todes zu befassen. Das Erben und Vererben sind emotionale Angelegenheiten – eine offene und transparente Kommunikation ist von grosser Bedeutung und beugt allfälligen Konflikten vor.

Bild beim Empfang

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, eine optimale Lösung für Ihren Nachlass zu finden und erarbeiten zusammen Ihr Testament. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation allfälliger Miterben über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Wir setzen uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein und bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.

Sie benötigen Unterstützung in Angelegenheiten der Nachlassplanung oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.

FAQ

Sind keine Kinder vorhanden, kann der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt werden. Haben die Ehegatten allerdings gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder, ist deren Pflichtteilschutz zu beachten. Im Falle von gemeinsamen Kindern kann jedoch aufgrund der güterrechtlichen Vorschlagszuweisung der Nachlass reduziert werden.

Haben die Kinder bereits lebzeitige Zuwendungen erhalten, ist es empfehlenswert, dass diese der Ausgleichungspflicht unterworfen werden und die Zuwendungen wertmässig beziffert werden. Zuwendungen, welche der Ausgleichung unterworfen werden, werden im Todesfall dem Nachlass zugerechnet. Es erfolgt eine Gleichbehandlung der Nachkommen.

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings gilt es vorgängig unter anderem zu prüfen, ob aus dieser erbrechtlichen Zuwendung keine Pflichtteilsverletzung resultiert. Ein Anwalt berät Sie gerne betreffend die verschiedenen Möglichkeiten.

Eine allgemeine Antwort ist nicht möglich. Entscheidend sind die Wünsche und die Komplexität. Anlässlich des Erstgespräches kann der Anwalt Ihnen diesbezüglich genauere Auskünfte erteilen.

Entscheidend ist stets der Einzelfall. Allerdings hilft es, wenn Sie dem Anwalt vor dem Erstgespräch oder anlässlich des Termines folgendes Formular zusenden respektive zukommen lassen.

Ihre Ansprechpartner

Fabian Steuri​

M.A. HSG
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
Partner

Kim Ana Wegmann

MLaw
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Wir haben über Weihnachten  und Neujahr 2024/2025 geschlossen uns sind gerne ab dem 2. Januar wieder für Sie da.