Strafverteidigung und Opfervertretung
Strafverteidigung und Opfervertretung in Wil SG – Wir stehen an Ihrer Seite
Das Strafrecht und insbesondere das Strafverfahren beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen und Grundsätzen, welche den Verfahrensablauf umfassend regeln – umso wichtiger sind dabei die Fachkenntnisse eines erfahren Rechtsanwalts. Belehrt man Sie als Beschuldigten nicht Ihrer Rechte, so werden Ihre Aussagen nicht verwertbar – oder lässt man Sie an der Beweiserhebung nicht teilnehmen, so können Sie ein Wiederholung verlangen. All diese und weitere Rechte, die Ihnen zustehen, sind in einem Strafverfahren, welches weitreichende Folgen haben kann von grosser Bedeutung.
Sie sind in einem Strafverfahren als Beschuldigte oder als Opfer beteiligt und benötigen sie anwaltliche Unterstützung. Rufen Sie uns doch an – wir beraten Sie gerne.
Warum benötigt man eine Strafverteidigung?
Wurden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, so ist es entscheidend, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen, der Sie über Ihre Rechte als beschuldigte Person aufklärt und diese wahrt. Selbst vermeintlich geringfügige Delikte, die im Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden, können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie etwa einen Eintrag im Strafregister oder den Entzug des Führerausweises bei Verkehrsdelikten.
Gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO)steht jeder Person das Recht zu, “einen Anwalt der ersten Stunde” beizuziehen – damit dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch Ihnen ein juristisches Fachwissen in Ihren Anliegen gegenüber de Strafbehörden zur Verfügung steht. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie engagiert und zielorientiert in allen Bereichen des Strafrechts. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und Sie bestmöglich zu verteidigen. Dies umfasst die Vertretung vor allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sowie die Erhebung relevanter Beweise und die Befragung von Zeugen und Auskunftspersonen. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Beratung und Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden – bspw. zur Erstellung eines Gutachtens – um Ihre Interessen umfassend zu schützen.
Warum benötigt man eine Opfervertretung?
Strafbehörden sind nicht zur Verfolgung jeglicher Straftaten zuständig – entsprechend gibt es die sogenannten “Antragsdelikte”. Diese werden nur dann verfolgt, wenn eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag eingeht. Sind Sie ein Opfer oder eine geschädigte Person einer Straftat, so helfen wir Ihnen dabei, die Straftat mittels Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden kenntlich zu machen und ein Strafverfahren einzuleiten. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein, sowohl gegenüber dem Täter als auch dem Staat. Wir sorgen dafür, dass Strafverfahren eingeleitet und zügig behandelt werden. Als Privatkläger können Sie sich jedoch auch im Rahmen eines Verfahrens eines Offizialdelikts beteiligen und adhäsionsweise Ihre Zivilansprüche – Schadenersatz sowie Genugtuung – geltend machen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Was sind die Vorteile einer Strafverteidigung bzw. Opfervertretung?
Die Vorteile einer Strafverteidigung bzw. Opfervertretung sind vielfältig und entscheidend für den Verlauf eines Strafverfahrens:
- Frühzeitige Unterstützung: Ein Anwalt der ersten Stunde stellt sicher, dass Sie von Beginn an juristisch kompetent vertreten werden. Dies ist besonders wichtig, um Ihre Rechte gegenüber den Strafbehörden zu wahren.
- Waffengleichheit: Durch die Mandatierung eines Strafverteidigers wird die Waffengleichheit zwischen Ihnen und der Strafverfolgungsbehörde sichergestellt. Dies bedeutet, dass Sie nicht benachteiligt werden und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
- Umfassende Vertretung: Unsere Anwält:innen vertreten Sie vor allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Sie sorgen dafür, dass relevante Beweise erhoben und Zeugen befragt werden, um Ihre Position zu stärken.
- Schutz Ihrer Rechte: Als Opfer oder geschädigte Person können Sie sich als Privatkläger:in am Strafverfahren beteiligen und Zivilansprüche wie Schadenersatz und Genugtuung geltend machen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und stellen sicher, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Durch diese umfassende Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Verteidigung oder Opfervertretung professionell und effektiv geführt wird, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie in Ihren Anliegen bestmöglich beraten werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation mit den Ermittlungs- und Strafbehörden über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer strafrechtlichen Angelegenheit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Eine geschädigte Person kann sich im Strafverfahren als Zivilkläger beteiligen und Schadenersatz sowie Genugtuung fordern – mittels einer Adhäsionsklage. Für Schadenersatz müssen ein Schaden, ein adäquater Kausalzusammenhang zur strafbaren Handlung, Widerrechtlichkeit und Verschulden des Täters vorliegen. Anspruch hat, wer in seinen rechtlich geschützten Interessen direkt verletzt wurde.
Eine amtliche Verteidigung wird bestellt, wenn die beschuldigte Person gesetzlich eine Verteidigung benötigt und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Diese unentgeltliche Rechtsvertretung ist unabhängig vom Staat und ausschließlich den Interessen der Mandantschaft verpflichtet. Sie wird gewährt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen droht und der Fall zu komplex ist, um ihn allein zu bewältigen. Unter gewissen Umstädnen, sieht das Gesetz eine zwingende – auch gegen den Willen des Beschuldigten – Verteidigung vor.
Das abgekürzte Verfahren bezweckt die rasche und effiziente Durchführung eines Strafverfahrens in denjenigen Fällen, in denen der oder Beschuldigte den fallrelevanten und für die rechtliche Würdigung wesentlichen Sachverhalt vollumfänglich eingesteht. Zudem müssen folgende weitere Voraussetzungen gegeben sein:
- ein entsprechendes Gesuch des oder der beschuldigten,
- di Anerkennung allfälliger Zivilforderungen geschädigter Personen bzw. Opfer sowie
- eine voraussichtliche Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren.
Konnten Sie an den Beweiserhebungen aufgrund einer Verhinderung nicht teilnehmen, so können Sie die Wiederholung dessen verlangen. Die bereits erhobenen Beweise dürfen sodann nicht zulasten jener Partei verwendet werden, die abwesend war. Unter der Voraussetzung, dass eine Wiederholung mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre, kann auf eine Wiederholung verzichtet werden.