Strafrecht

Anwalt für Strafrecht in Wil SG – Kompetente Beratung für alle Angelegenheiten

Das Recht in einem Strafverfahren du schweigen und einen Anwalt zu beziehen, besitzt jedermann. Vielfach stellen strafrechtliche Verfahren – unbeachtlich ob durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht – einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeit dar. Das Strafrecht und das StGB regeln die Folgen des strafbaren Handelns und umso wichtiger ist es dabei, einen erfahrenen und fachkundigen Rechtsanwalt beiseite zu ziehen, der Ihre Rechte kennt und Sie vertritt. Wir stehen Ihnen sowohl als Strafverteidiger als auch Opfervertretung zur Seite.

Benötigen Sie einen Strafverteidiger für ihr Strafverfahren? Rufen Sie uns noch heute an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

dossierübergabe

Warum benötigt man einen Anwalt für Strafrecht?

Sind Sie in das Fadenkreuz der Ermittlungs- und Strafbehörden geraten, ist es wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einen Strafverteidiger zu bestellen. Mit Ihrem Anwalt können Sie im Laufe des Strafverfahrens ungehindert kommunizieren und über sämtliche Belange Ihres Falles sprechen. Angesichts der Möglichkeit des Staates, in gewissen dringenden Fällen massiv in Ihre Privatsphäre sowie Bewegungsfreiheit einzugreifen, bedarf es eines fachkundigen Strafverteidigers, der die Rechtmässigkeit solcher Massnahmen überprüft.

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte in diversen Bereichen des Strafrechts zur Seite, darunter:

  • bei Hausdurchsuchungen der Polizei,
  • bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche als Privatkläger.
  • zur Abwendung angeordneter Zwangsmassnahmen, wie bspw. Untersuchungshaft,
  • zur Überprüfung und Anfechtung von Strafbefehlen sowie
  • zur Überprüfung prozessualer Verfahrensfehler.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht umfasst grundsätzlich dieselben Straftatbestände wie das Erwachsenenstrafrecht. Der Unterschied liegt jedoch in puncto Strafmass, da für Minderjährige diese tiefer ausfallen, denn dem Gesetzgeber stand ein erzieherischer und kein pönaler Charakter des Jugendstrafrechts im Vordergrund.

Sexualstrafrecht

Sexualdelikte umfassen nach den Art. 187 ff. StGB Vergehen wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Abhängigen und die Förderung der Prostitution. Diese Delikte sind, ähnlich wie Körperverletzungsdelikte, häufig Gegenstand von Strafverfahren und variieren in ihrer Intensität.

Was sind die Vorteile eines Anwaltes für Strafrecht?

Als Strafverteidiger bieten wir Ihnen eine Schutz- sowie Kontrollfunktion wahr. Im Rahmen unserer fachkundigen Expertise setzen wir uns für ein rechtmässiges und faires Verfahren für Sie ein und verteidigen Sie von schweren Eingriffen in Ihre Persönlichkeit. Ein Strafprozess bezweckt die Durchsetzung des materiellen Strafrechts – dabei ist von grosser Bedeutung, darauf zu achten, dass aus prozessrechtlicher Sicht das gesamte Verfahren rechtmässig verläuft.

Wurden Sie jedoch Opfer einer Straftat, so vertreten wir Sie als Rechtsanwälte im Rahmen einer Adhäsionsklage zur Geltendmachung Ihrer Zivilansprüche (Schadenersatz sowie Genugtuung). Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Teilnahmerechte gewahrt werden – sei es zu Beginn beim Ermittlungsverfahren, dem staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren oder vor Gericht.

Bild beim Empfang

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie in Ihren Anliegen bestmöglich beraten werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation mit den Ermittlungs- und Strafbehörden über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.

Sie benötigen Unterstützung in einer strafrechtlichen Angelegenheit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.

FAQ

Ein Strafprozess gliedert sich in mehrere Abschnitte. Zunächst untersuchen Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorverfahren, ob der Verdacht auf eine strafbare Handlung bestätigt werden kann. Ist dies der Fall, wird Anklage erhoben. In der anschließenden Hauptverhandlung werden Beweise aufgenommen (z.B. durch Augenschein und Zeugenbefragungen) und die Parteien tragen ihre Argumente vor. Danach verkünden die Richter ihr Urteil. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid Rechtsmittel einzulegen. Ein Anwalt für Strafrecht steht Ihnen in allen Phasen des Strafprozesses zur Seite.

Ein Strafbefehl ist ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft für ein Urteil. Er stellt eine effiziente und kostengünstige Methode dar, um eine Strafsache abzuschließen, sofern der Sachverhalt eindeutig ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Geständnis oder bei anderweitig ausreichend geklärtem Sachverhalt nach Art. 352 Abs. 1 StPO der Fall. Auch die Anhörung des Beschuldigten ist nicht obligatorisch. Ein urteil hingegen wird nach vorgegangener Hauptverhandlung und entsprechenden Beweisabnahmen, Parteivorträgen und anschliessender Urteilsberatung vom Gericht selbst gefällt

Gemäss Art. 143 Abs. 1 StPO gilt bei Einvernahmen folgendes: Zu Beginn der Einvernahme wird die einzuvernehmende Person in einer ihr verständlichen Sprache:

Eine geschädigte Person kann sich im Strafverfahren als Zivilkläger beteiligen und Schadenersatz sowie Genugtuung fordern – mittels einer Adhäsionsklage. Für Schadenersatz müssen ein Schaden, ein adäquater Kausalzusammenhang zur strafbaren Handlung, Widerrechtlichkeit und Verschulden des Täters vorliegen. Anspruch hat, wer in seinen rechtlich geschützten Interessen direkt verletzt wurde.

Ihre Ansprechpartner

Livia Danton

MLaw
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Partnerin

Evelyne Gähler

lic. iur.
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

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