Vertragsrecht
Anwalt für Vertragsrecht in Wil SG - Kompetente Beratung für jeden Vertrag
Jeden Tag gehen wir eine Vielzahl von Verträgen ein. Diese schliessen wir entweder ausdrücklich oder konkludent ab. Unter dem Begriff “Obligationen” wird das vertragliche Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien verstanden. Das Vertragsrecht befasst sich mit der Entstehung, Abwicklung, Wirkung und Beendigung von Verträgen. Grundsätzlich sind die betroffenen Parteien frei in der Ausgestaltung ihrer Verträge, wobei das Gesetz in gewissen Fällen Regelungen trifft, die der Rechtssicherheit dienen. Wurden gewisse Inhalte bei Vertragsabschluss nicht geregelt, so kann es schnell zu Schwierigkeiten führen.
Haben Sie das Gefühl, vertragliche Ansprüche geltend mache zu können: Rufen Sie uns doch an, und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Warum benötigt man einen Anwalt für Vertragsrecht?
Als Rechtsanwälte mit eine umfassenden Expertise im Vertragsrecht unterstützen wir Sie in folgenden Gebieten:
- Erstellung von Verträgen
- Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Verträge aufzusetzen, die Ihren Interessen entsprechen und stellen sicher, dass diese inhaltlich sowie rechtlich in einem einwandfreiem Zustand befinden.
- Durchsetzung der Ansprüche
- Sind die Vertragsparteien nicht einig betreffend ihre Ansprüche, so gilt es in einigen Fällen, die entsprechenden Klauseln auszulegen – dabei wird auf die Lehre und Rechtsprechung zurückgegriffen, um solche Bestimmungen möglichst zielführend zu definieren.
- Beendigung von Verträgen
- Möchten Sie von einem Vertrag zurücktreten, so kann ein Anwalt Sie bei der Auflösung eines Vertrags auf verschiedene Weise unterstützen, sei es durch Kündigung, Aufhebung oder eine einvernehmliche Änderung. Er erläutert Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen für die Vertragsbeendigung und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte und Interessen zu wahren und durchzusetzen.
Kaufvertrag
Sind sich zwei Parteien über den Kauf einer gewissen Sache einig, so entsteht ei Kaufvertrag – folglich erzielt man betreffend die Offerte und Annahme einen Konsens. Dabei kann es vorkommen, dass der Vertrag aufgrund unterschiedlicher Mängel anfechtbar oder gar gänzlich ungültig ist.
Gründe für eine Anfechtung oder Ungültigkeit sind nach Art. 20 ff. OR folgende:
- Übervorteilung,
- Wesentlicher Irrtum,
- Absichtliche Täuschung,
- Furchterregung oder
- Wiederrechtlicher oder gegen die guten Sitten verstossender Inhalt.
Das Obligationenrecht sieht in den Art. 187 ff. OR die Pflichten sowie Rechte von Verkäufer und Käufer. Darunter fallen bspw.:
- die rechtzeitige Erfüllung des Vertrages bzw. Lieferung des Kaufgegenstandes
- die Folgen eines Verzuges sowohl auf Schuldner- als auch Gläubigerseite
- die Rechte des Käufers sowie Pflichten des Verkäufers bei mangelhafter Lieferung
Arbeitsvertrag
Entstehen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses rechtliche Probleme, kann dies zu Unannehmlichkeiten führen. Angesichts der unter Umständen schwerwiegenden Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind diverse rechtliche Fragen zu beantworten. Unsere Anwälte, spezialisiert auf verschiedene Bereiche des privaten Arbeitsrechts und des öffentliche Personalrechts, stehen Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung im Arbeitsrecht? Rufen Sie uns noch heute an. Wir helfen Ihnen gerne.
Mietvertrag
Das Mietrecht regelt die Aspekte der Liegenschaftsverwaltung für Privateigentümer, Immobilienunternehmen und Mieterinnen und Mieter. Es definiert präzise die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, um die oft als schwächer betrachtete Partei in einem Mietverhältnis zu schützen. Diese Regelungen umfassen unter anderem den Mietzins, das Kündigungsschutzverfahren und die Forderungen aus Mietverträgen. Speziell für Wohn- und Geschäftsräume werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) ergänzt, die auch für mit den Räumen vermietete Sachen Geltung besitzt.
Befinden Sie sich in einer mietrechtlichen Streitigkeit und möchten juristische Fachkenntnisse eines Rechtsanwalts herbeiziehen? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Was sind die Vorteile eines Anwaltes für Vertragsrecht?
Wenn Vertragsparteien über den Inhalt eines Vertrags uneinig sind oder eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt, können daraus langwierige und risikoreiche Rechtsstreitigkeiten entstehen. Zudem lassen unklare Vertragsklauseln unterschiedliche Interpretationen über den tatsächlichen Vertragsinhalt möglich. Es ist ratsam, frühzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen – dadurch wird bereits vor Vertragsabschluss gewährleistet, dass der weitere Verlauf des Vertragsverhältnisses auf einer juristisch korrekten Basis aufbaut.
Wir bieten Ihnen eine Beratung bereits vor dem Vertragsabschluss und überprüfen Ihre Verträge. Zudem klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Als zugelassene Notare bieten wir auch die direkte Beglaubigung von Verträgen.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses – sei es Forderung, Gültigkeit usw. – rund um gut beraten sind. Wir übernehmen die Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtsgültigkeit, Klarheit und Vollständigkeit und unterstützen Sie bei der Erstellung und Formulierung neuer Verträge sowie bei der Vertretung von Vertragsverhandlungen. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Ein Vertrag kann nur angefochten werden, wenn er Mängel aufweist – darunter Übervorteilung, Irrtum, absichtliche Täuschung oder Furchterregung. Die anfechtende Partei beruft sich in diesen Fällen darauf, dass ihr Vertragswille zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im weitesten Sinne mangelhaft gebildet wurde (sog. «Willensmängel»). Die im Willensmangel verhaftete Partei muss den Willensmangel ausdrücklich binnen eines Jahres seit Vertragsabschluss bzw. nachdem der Irrtum oder die Täuschung entdeckt oder bei Furchterregung nachdem die Furcht beseitigt wurde geltend machen. Ansonsten gilt der Vertrag als genehmigt. Wir der Vertrag angefochten, so gilt er rückwirkend als nichtig bzw. ungültig.
Eine Sache gilt als mangelhaft, wenn sie nicht die versprochenen oder erwarteten Eigenschaften aufweist. Der Verkäufer haftet für diese Mängel. Um Mängelrechte geltend zu machen, müssen Sie die Mängel dem Verkäufer sofort rügen. Ihnen stehen dann folgende Mängelrechte zu: den Kauf rückgängig machen, eine Minderung des Kaufpreises fordern, Ersatz durch ein mangelfreies Produkt verlangen oder eine Nachbesserung bei Werken verlangen.
Diese gesetzlichen Regelungen sind nicht zwingend, denn durch die AGB kann der Verkäufer auch eine andere Regelung vorsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Damit AGB gültig werden, muss der Verwender die Gegenpartei darauf hinweisen und ihr die Möglichkeit geben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Da die AGB vielfach unzählige Seiten beatragen und für gewöhnlich kaum gelesen werden, besteht die sog. Globalübernahme – das bedeutet, dass man die einzelnen Bestimmungen nicht gelesen hat, aber seine Zustimmung erteilt. Bestimmungen in AGB, die nach Treu und Glauben überraschend sind, werden nicht Vertragsbestandteil. Diese sogenannte Ungewöhnlichkeitsregel schützt die Gegenpartei vor unerwarteten Klauseln.